Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter
Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
- WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
- Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
- Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht
für uns der Ausgleich zwischen den teilweise sehr
unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer
im Vordergrund.
Diesbezüglich hat die WEG-Verwaltung eine sehr
wichtige Aufgabe bei der Wahrung des Gemeinschaftsfriedens,
welcher wir mit Einfühlungsvermögen und Psychologie
nachkommen, vermittelnd tätig werden und uns nach
Möglichkeit neutral verhalten.
Ein wesentliches gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft
sehen wir in der Wertsicherung und Wertsteigerung der
Gemeinschaft und damit auch jeden einzelnen Sonder-
und Teileigentums.
Wir sind stets um Transparenz der erbrachten Leistungen
sowie an einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit
dem Verwaltungsbeirat bemüht. Regelmäßige
Objektbegehungen und Beiratsversammlungen werden nach
Absprache durchgeführt. Die Beseitigung festgestellter
Baumängel wird von uns schnell und kostengünstig
durch fachlich geeignete Firmen veranlasst.
Eine sorgfältige Buchhaltung, ein hervorragendes
Abrechnungswesen und die Führung eines Vermögensstatus
ist für uns selbstverständlich.
Wir würden uns freuen, dies bei
Ihrer
Immobilie unter Beweis stellen zu dürfen!
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Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Verwaltung
von Sondereigentum. |